Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Meister XXX [Meister] zu seiner Sklavin XXX [Fotze]. Der Vertrag gilt solange bis eine der beiden Parteien seine Beendigung fordert. Der Vertrag kann nur in seiner Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden.Beide Parteien haben jede notwendige Sorgfalt anzuwenden, das das normale soziale Leben, (Familie, Beruf, Freunde) vom außergewöhnlichen Charakter dieser Vereinbarung nicht beeinflusst wird. 1) Pflichten des Meistersa) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze keine bleibenden Schäden erleidet.b) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze bei öffentlicher Zuschaustellung nicht erkannt werden kann.c) Im Sommer haben die Folterungen so zu erfolgen, das die ggf. bleibenden Spuren unter einem Badeanzug nicht sichtbar sind.2) Pflichten der Fotzea) Generelli) Die Fotze gehört dem Meister, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eines Nutztieres ein.ii) Die Fotze hat die Aufgabe Ihrem Meister das Leben so angenehm wie möglich zu gestalteniii) Der Meister hat das Recht seine Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertrageniv) Die Fotze hat Ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stehen, einzig berufliche und persönliche Verpflichtungen welche mindestens drei Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum der zur persönlichen Verfügung oder für Überstunden vom Meister genehmigt wird, muß anschließend durch Schmerz oder persönlichen Einsatz wieder zurückverdient werden.v) So lange die persönliche Unversehrtheit der Sklavin gesichert ist, darf der Meister seine Fotze als Nutte, SM Sklavin, Stripperin oder Ähnlichem vermieten. Die Einnahmen daraus stehen einzig und allein dem Meister zu.vi) Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht eingeweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Meisters sind beizubehalten soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist legt einzig und allein der Meister oder seine Stellvertreter fest.vii) Die Fotze ist verpflichtet sich dem Meister und seinen Gästen stets so attraktiv wie möglich zu präsentieren.viii) Die Fotze hat sich freiwillig selbst oder von fremder Hand Folterungen zu unterziehen um Ihre Demut und Zuneigung täglich neu zu beweisenix) Die Fotze räumt ihrem Meister das Recht ein jederzeit Bilder und Videoaufnahmen von Ihr zur persönlichen Verwendung zu machen. Die Aufnahmen dürfen keinen dritten zugänglich gemacht werden, und müssen bei Beendigung dieses Vertrages vollständig an die Fotze ausgehändigt werden.b) Körperi) Die Fotze hat sich täglich unterhalb des Nackens kpl. zu enthaarenii) Die Fotze hat ihren Körper fit zu halten, der Meister kann fordern das diese nur in seinem Beisein, nur bestimmte, oder gar keine Nahrungsmittel zu sich nimmt.iii) Die Fotze hat zweimal jährlich selbst eine Reise in den Süden zu finanzieren und dafür zu sorgen das Sie jederzeit nahtlos braun ist. Sollten längere Zeiten zwischen den Urlauben liegen ist Sie verpflichtet eine ansehnliche Körperfarbe durch Solarienbesuche aufrecht zu erhalten.iv) Auf Wunsch des Meisters hat die Fotze sich in Nase, Bauchnabel, Titten und Fotze beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegen einzig dem Meister. Ringe welche an exponierter Körperstelle (Nase, Bauchnabel) angebracht werden, müssen entfernbar seinv) Die Fotze stimmt ausdrücklich zu, das der Meister seinen Besitz im Bereich der Bikinizone dauerhaft markiert (Tätowierung, Branding). Die Art und Form der Markierung wird ausschließlich vom Meister festgelegtvi) Ausfluss ist eine strafbare, absichtliche Handlungvii) Die Verwendung von Binden oder Slipeinlagen ist verboten.viii) Die Fotze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Fotzenstopfen, Katheder, Brustpanzer und ähnliches zu tragen.c) Sprachei) Im Beisein Ihres Meisters oder anderer Eingeweihter ist der Name der Sklavin „Fotze“ii) Die Fotze darf nur Reden wenn Sie angesprochen wurde.iii) Widerspruch ist nicht erlaubtiv) Die Fotze hat Ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten.v) Die Wortwahl hat so zu erfolgen das der Status der Fotze jederzeit erkennbar ist.vi) Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Fotzed) Öffentlichkeiti) Die Fotze darf am täglichem Leben in normaler Kleidung teilnehmenii) Solange die Gefahr der Entdeckung kalkulierbar ist, darf der Meister unter der normalen Kleidung Quälereien anordnen/anbringen.iii) Sofern es die Umgebung zulässt hat die Fotze ihren Körper zum Ansehen, Begrapschen und Quälen zu präsentierene) Kleidungi) In jedem Falle ist auf erotische Kleidung zu achten.ii) Die Fotze hat sämtliche „Normale“ Unterwäsche zu entsorgen.iii) Erlaubte Unterwäsche ist:(1) In der Öffentlichkeit:(a) String (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex, ansonsten mind. eine Nr. zu eng, besonders klein, stramm, durchsichtig etc.)(b) Büstenhebe (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex)(c) Die Fotze hat mit Ihrer Kleidung zu gewährleisten das der Meister jederzeit leichten Zugang zu ihrer blanken Fotze und den nackten Titten hat.(2) Privat:(a) Nacktheit ist zu vermeiden(b) Die Wäsche muß aus Lack, Leder oder Latex sein, bzw. den sozialen Status ausreichend widerspiegeln.(c) Es darf niemals gleiche Kleidung an zwei aufeinander folgenden Tagen getragen werden(d) An Armen, Beinen und Hals müssen jederzeit Möglichkeiten zur bequemen Fixierung vorgesehen sein.iv) Strumpfhosen sind verboten.f) Verhalteni) Das Verhalten der Fotze hat jederzeit demütig zu seinii) Die Fotze lernt die Sklavinnenüblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf ein.iii) Die Fotze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigeniv) Die Fotze hat Ihrem Meister zur Begrüßung das Gemächt zu küssenv) Die Fotze dient Ihrem Meister nachts als Toilette.g) Folterungeni) Folterungen werden vom Meister oder seinen Gästen nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Fotze hat keinen Einfluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Der Meister kann verlangen das die Folterungen selbst durchgeführt werden. In Einzelfällen kann die Fotze darum bitten das an Stelle des vorgesehenen Schmerztest eine andere – im Regelfall härtere Strafe – an ihr ausgeführt wird.ii) Die Fotze muss sich verbal erniedrigen lasseniii) Die Fotze gestattet ihrem Meister sie ohne Einschränkungen(1) Zu fesseln(2) Zu kneifen(3) Zu klemmen(4) Zu schlagen(5) Zu peitschen(6) Mit Wachs zu verbrennen(7) Mit Elektroschocks zu quäleniv) Die Fotze gestattet Ihrem Meister mit der gebotenen Vorsicht Ihre Fotze und Titten(1) Mit Nadeln zu durchbohren(2) Zu vernähen(3) Anzunageln(4) Aufzuspießen(5) Zu verbrennenv) Bei weitergehenden Folterungen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Sklavinvi) Der Meister hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden das keinerlei bleibende Schäden entstehen, bei ggf. dennoch auftretenden Problemen verzichtet die Fotze auf Schmerzensgeld bzw. weitergehende Forderungenh) Hausarbeiti) Die Hausarbeit obliegt der Fotzeii) Die Hausarbeit wird nackt ausgeführti) Sexi) Die Fotze steht ihrem Meister mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung, hierzu gehört explizit auch Analverkehrii) Die Fotze hat auf Befehl mit jeder Person, jedem Tier oder jedem Gegenstand Sex zu macheniii) Hat die Fotze Ihre Tage hat sie das Ihrem Meister vorab zu signalisieren, bei berechtigtem Interesse des Meisters kann dieser den Einsatz von Gebärmuttertampons oder aber die Verschiebung der Tage anordnen.iv) Die Verhütung beim Geschlechtsverkehr mit dem Meister obliegt der Sklavin, bei Fremdverkehr hat der Meister für Empfängnis- und Ansteckungsschutz zu sorgen.
Ansichten: 1038
Hinzugefügt: 6 Jahren vor