Wenn denn schon gefordert wird, Vergewaltigungen zu legalisieren, weil Frauen dem Mann zur freien Verfügung zu stehen haben, dann sollten die Frauen auch:1. Keine Unterwäsche tragen, maximal einen Ouvertslip. Brustwarzen, Po und Schambereich unbedeckt lassen, bzw jedem vorbei kommenden Mann diese Bereiche unaufgefordert zu präsentieren. Wenn der Mann sie benutzen möchte, hat sie sich ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen. 2. Auch in der Öffentlichkeit breitbeinig sitzen.3. Hand- und Fußschellen tragen, damit sie jederzeit und bequem in der Küche oder am Andreaskreuz angekettet werden können.4. Auf Wunsch des Mannes einen Keuschheitsgürtel tragen, damit dieser sein Eigentum vor Fremdbenutzung sichern kann.5. Ein Halskorsett ist zwar nicht zwingend, unterstützt aber die elegante Erscheinung der Frau. Desto stärker die Kopfbewegungen eingeschränkt werden, desto besser sieht es aus. Ein D-Ring ist ganz sinnvoll.Dafür ist jeder Mann statt eines Handkusses verpflichtet, der Frau vollflächig in den Schritt zu greifen und mindestens den Kitzler zu berühren. Ein flüchtiges Ziehen an den Brustwarzen reicht nicht aus, es sei denn, sie trägt einen Keuschheitsgürtel, kann aber als besondere Ehrbezeugung zusätzlich ausgeführt werden. Wenn die Frau lustvoll stöhnt, ist das besonders höflich. Männer sind verpflichtet:1. Ihre Frauen ständig anzuketten.2. Den Schambereich regelmäßig zu rasieren, damit die Registriernummer für jederman deutlich sichtbar ist.3. Jedem Gast seine Frauen anzubieten. 4. Außerhalb des Hauses seine Frauen an Hundeleinen oder Ketten zu führen.5. Jede Frau muss ausreichend mit Trockenfutter für Frauen ernährt werden. Wasser ist ausreichend bereit zu stellen.6. Wenn die Hände gerade nicht gebraucht werden, diese auf dem Rücken zu verschließen. Wenn die Frau nicht laufen muss, die Fußgelenke eng zusammen zu ketten und Augenklappen anzulegen.7. Mindestens drei Mal am Tag, jede seiner Frauen zu benutzen.8. Frei laufende Frauen einzufangen und beim Ordnungsamt abzuliefern. Es reicht nicht aus, sie nur einfach irgendwo vor einem Geschäft anzuketten.Sanktionen:Wenn der Mann seinen Verpflichtungen nicht nach kommt, wird er enteignet und die Frau auf dem Wochenmarkt am Freitag versteigert. Er kann dem aber auch zuvor kommen und seine Frau selber verkaufen.Wenn die Frau ihren Pflichten nicht nach kommt oder wegläuft, wird sie mit mindestens 100 Peitschenhieben ausgepeitscht. Sie wird nackt ans Kreuz gekettet, vom öffentlich bestellten Auspeitscher ausgepeitscht und nach 24 Stunden los gemacht und dem Eigentümer zurück gegeben. Pro Peitschenhieb muss eine Gebühr von 0,50 € bezahlt werden. Kleidung der FrauDiese hat die Brust insbesondere die Brustwarzen frei sichtbar zu lassen. Schambereich und Po dürfen nicht verdeckt sein. Dazu trägt sie ein vorn und hinten geschlitztes Kleid. Die Schlitze müssen ständig offen sein. Der Eigner hat dafür zu sorgen, dass der Schambereich niemals verdeckt wird, damit die Frau, egal wo sie angekettet ist, sich auch im Stehen ihres Stuhlgangs entledigen kann, ohne dass sie ausgezogen werden muss. Der Eigner hat sie sofort zu reinigen. Dafür stehen überall Hygienebeutel zur Verfügung. Im Sommer ist die Frau unbekleidet.SteuernJeder Frau muss ein Chip unter die Haut gespritzt werden, der die indeutige Identifizierung ermöglicht. So kann die Polizei schnell feststellen, ob die jährlichen Steuern bezahlt worden sind.
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Hinzugefügt: 6 Jahren vor